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   BFH, 30.08.2005 - III B 22/05   

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https://dejure.org/2005,8395
BFH, 30.08.2005 - III B 22/05 (https://dejure.org/2005,8395)
BFH, Entscheidung vom 30.08.2005 - III B 22/05 (https://dejure.org/2005,8395)
BFH, Entscheidung vom 30. August 2005 - III B 22/05 (https://dejure.org/2005,8395)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 37 Abs. 2; ; FGO § 76; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    NZB: Sachaufklärungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - III B 22/05
    Soweit die Klägerin mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend macht, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag von Amts wegen (§ 76 Abs. 1 FGO) eine Beweisaufnahme durchführen müssen, so wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einem anderen Ergebnis hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978; vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, jew. m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2004 - VII B 53/03

    Gundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - III B 22/05
    Soweit die Klägerin mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend macht, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag von Amts wegen (§ 76 Abs. 1 FGO) eine Beweisaufnahme durchführen müssen, so wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einem anderen Ergebnis hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978; vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, jew. m.w.N.).
  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - III B 22/05
    Der Rügeberechtigte muss die Rüge sowie die übergangenen Beweisanträge zu Protokoll erklären (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 49; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 81 FGO Tz. 34, § 115 FGO Tz. 92).
  • BFH, 17.11.1997 - VIII B 16/97

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - III B 22/05
    Wird eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG in Form eines Verstoßes gegen den Grundsatz der unmittelbaren Beweisaufnahme geltend gemacht, gehört zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608, und vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 29.10.2003 - III B 15/03

    Dauernutzung einer Ferienwohnung

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - III B 22/05
    Zwar kann zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Revision zuzulassen sein (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Altern. 2 FGO), wenn das Urteil des FG willkürlich oder unter keinem rechtlichem Gesichtspunkt vertretbar erscheint (Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2003 III B 15/03, BFH/NV 2004, 166, m.w.N.).
  • BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03

    NZB: Verfahrensmangel, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - III B 22/05
    Wird eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG in Form eines Verstoßes gegen den Grundsatz der unmittelbaren Beweisaufnahme geltend gemacht, gehört zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608, und vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 05.06.2003 - I B 135/02

    Verstoß gegen Denkgesetze

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - III B 22/05
    Fehler in der Tatsachen- und Beweiswürdigung sind keine Verfahrensfehler, sondern materiell-rechtliche Fehler, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen (BFH-Beschluss vom 5. Juni 2003 I B 135/02, BFH/NV 2003, 1429, m.w.N.).
  • BFH, 10.10.2006 - XI B 118/05

    NZB: Entschädigung, Fortsetzung des Dienstverhältnisses mit neuem Arbeitgeber

    Entsprechendes gilt für Fehler in der Tatsachen- und Beweiswürdigung, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen (BFH-Beschluss vom 30. August 2003 III B 22/05, BFH/NV 2006, 88, m.w.N.).

    Die Revision kann allerdings zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung auch zuzulassen sein (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO), wenn das Urteil des FG willkürlich oder unter keinem rechtlichem Gesichtspunkt vertretbar erscheint (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 88).

  • BFH, 21.03.2006 - X B 94/05

    NZB: Rüge von Verfahrensmängeln; Einhaltung der Begründungsfrist

    aa) Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde vorgebracht, dass in der Tatsacheninstanz ein Beweisangebot auf Zeugenvernehmung übergangen worden sei, muss im Einzelnen dargelegt werden, wann der Beschwerdeführer im Verfahren vor dem FG eine Zeugenvernehmung zu welchen Tatsachen beantragt hat und warum er, obwohl er sachkundig vertreten war, in der mündlichen Verhandlung nicht auf einer solchen Vernehmung bestanden bzw. warum er es unterlassen hat, in der mündlichen Verhandlung den Verfahrensverstoß zu rügen (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. August 2005 III B 22/05, BFH/NV 2006, 88 vom 29. September 2005 XI B 124/04, BFH/NV 2006, 316, und vom 11. Oktober 2005 VII B 325/04, BFH/NV 2006, 324, jeweils m.w.N.; gleicher Ansicht: Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 50 und § 120 Rz. 69).
  • BFH, 06.11.2008 - XI B 172/07

    Vorsteuerabzug - Feststellbarkeit des leistungsempfangenden Unternehmens -

    Die Revision kann auch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen sein (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO), wenn das Urteil des FG willkürlich oder unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2005 III B 22/05, BFH/NV 2006, 88).
  • BFH, 12.10.2012 - III B 212/11

    Darlegungsanforderungen an die Sachaufklärungsrüge bei Nichterhebung eines

    Danach führt eine unterlassene rechtzeitige Rüge zum endgültigen Rügeverlust (Senatsbeschluss vom 30. August 2005 III B 22/05, BFH/NV 2006, 88).
  • BFH, 06.11.2008 - V B 126/07

    Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlicher Lieferung: Zur Klärbarkeit im

    Etwaige Fehler bei der Beweiswürdigung sind materiell-rechtliche Fehler und führen noch nicht zur Zulassung der Revision (BFH-Beschlüsse vom 25. September 2007 IX B 199/06, BFH/NV 2008, 26; vom 13. August 2007 VII B 345/06, BFH/NV 2008, 23; vom 30. August 2005 III B 22/05, BFH/NV 2006, 88).
  • BFH, 06.12.2012 - XI B 89/11

    Durchführung der mit einem Kreditvertrag verbundenen Sacharbeit keine

    d) Die Revision kann zwar zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung auch zuzulassen sein (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO), wenn das Urteil des FG willkürlich oder unter keinem rechtlichem Gesichtspunkt vertretbar erscheint (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. August 2005 III B 22/05, BFH/NV 2006, 88).
  • BFH, 23.05.2006 - I B 97/05

    Überraschungsurteil; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Zur Darlegung eines Aufklärungsmangels gehört nämlich u.a. ein Vortrag dazu, dass das Unterlassen der Sachaufklärung in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt wurde oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich war oder inwieweit sich dem FG auch ohne besondere Rüge eine weitere Aufklärung aufdrängen musste (BFH-Beschlüsse vom 27. November 2003 VI B 169/02, BFH/NV 2004, 365; vom 5. November 2003 I B 6/03, BFH/NV 2004, 507; vom 30. August 2005 III B 22/05, BFH/NV 2006, 88, m.w.N.).
  • BFH, 08.12.2006 - XI B 57/06

    Handelsvertreter - keine freiberufliche Tätigkeit

    Die Revision kann zwar zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dann zuzulassen sein (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO), wenn das Urteil des FG willkürlich oder unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2005 III B 22/05, BFH/NV 2006, 88).
  • BFH, 15.11.2006 - XI B 18/06

    NZB: Verhältnis Strafverfahren-FG-Verfahren

    Die Revision kann zwar zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung auch zuzulassen sein (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO), wenn das Urteil des FG willkürlich oder unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2005 III B 22/05, BFH/NV 2006, 88).
  • BFH, 07.09.2007 - VI B 17/07

    Verfahrensmangel; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Die unterlassene rechtzeitige Rüge hat den endgültigen Rügeverlust zur Folge (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2005 III B 22/05, BFH/NV 2006, 88, m.w.N.).
  • BFH, 13.03.2008 - III S 1/08

    Prozesskostenhilfe: Feststellungslast für anspruchsbegründende Tatsachen -

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